Gastbeitrag von Michaela Mikl

Seit dem Wintersemester 2002/03 gibt es die Möglichkeit ein Bachelorstudium zu absolvieren. Eine lange Zeit für so viele Unklarheiten, die noch darüber bestehen.

Bologna-Prozess

Der Plan der Studienumstellung war der frühere Berufseinstieg von Absolventen. Das neue dreigliedrige Studiensystem sieht die Abschlüsse Bachelor, Master und PhD (Doktorat) vor und ersetzt die zweigliedrigen Diplomstudien mit den Abschlüssen Magister (bzw. Diplom-Ingenieur) und Doktor. Man dachte, dass durch die Möglichkeit früherer Abschlüsse nun weniger Studenten ein Masterstudium beginnen und stattdessen in das Berufsleben einsteigen. Fakt ist allerdings, dass ungefähr 80% der Studenten nach dem Bachelor das Masterstudium beginnen. Nicht deshalb, weil sie so gerne studieren, sondern weil sie nicht wissen, ob sie mit dem Titel etwas erreichen können. Diese Sorge ist durchaus berechtigt, denn der Bachelor wurde bis zum heutigen Tage im öffentlichen Dienst nicht als vollwertiger akademischer Grad anerkannt. Er wird im Dienstrecht nicht einmal erwähnt, weswegen Absolventen keinen Anspruch auf eine Akademiker-Entlohnung haben.

Problematisch ist außerdem, dass sich die Personalverantwortlichen unklar über den Wert des Bachelors sind. Was bedeutet dies nun für Bachelorabsolventen? Sie werden ungern eingestellt, da sich kein Arbeitgeber im Klaren ist, ob der akademische Grad überhaupt Wertigkeit besitzt geschweige denn, wie viel er dem ‚Halb-Akademiker‘ bezahlen soll. Wenn Personalverantwortliche nicht wissen, inwieweit der Bachelor zählt, wer soll es dann wissen?

Ein Bachelorabsolvent wird am Arbeitsmarkt im öffentlichen Dienst als B-Beamter eingestuft, gleichrangig mit einem Maturanten. Nur Magister, Doktoren und Master sind als A-Beamte eingestuft. Dadurch, dass der Grad nicht als A-wertig, sondern als B-wertig eingestuft wird, sind Absolventen dazu verdammt, in schlechter bezahlten Jobs zu arbeiten, für die sie überqualifiziert sind.

‚A1a-Beamte‘ als Lösung des Problems?

Der neue Vorschlag der Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek ist die Einführung einer eigenen Gehaltsstufe, A1a, welche gehaltsmäßig zwischen B-Beamten und A-Beamten liegt. Allerdings würde diese Regelung nur gelten, wenn der angestrebte Beruf eine akademische Ausbildung erfordert. Die Regelung eines A1a-Beamten ist nur eine weitere Hinauszögerung der Anerkennung des Bachelor als akademischen Grad. Da jener zwischen Maturant und Master steht, ist abzusehen, dass er nicht vollständig anerkannt wird. Der Versuch, die Menschen durch diesen Vorschlag von dem Ernst der Lage abzulenken, ist der Ministerin geglückt. Doch auf langfristige Zeit ist das Beiseiteschieben keine Lösung, da man als Student beinahe gezwungen wird, den Master ebenfalls abzuschließen, um endlich als Akademiker anerkannt zu werden.

Seit 2002 existiert der Bachelor. Das sind mittlerweile elf Jahre. Elf Jahre der Unklarheit über die Wertigkeit eines akademischen Grades. Hätten die zuständigen Leute bei der Einführung des neuen Grades ihre Hausaufgaben gemacht, wüssten sie, dass keine Änderungen vorzunehmen sind, wenn man  nicht weiß, wie man mit dem resultierenden Ergebnis umzugehen hat. Im Jahre 2011/12 gab es in Österreich 13677 Bachelor-Absolventen. Eine doch bedeutende Zahl dafür, dass niemand weiß, wie mit diesem Grad umzugehen ist.

Bachelor abgeschlossen – was nun?

Allen Bachelorabsolventen ist nun zu raten ein Masterstudium zu beginnen. Es soll schließlich nicht das Ziel sein, nach dreijähriger Ausbildung, dasselbe Gehalt wie ein Maturant zu beziehen. Denn somit würde man den Kürzeren ziehen und ein Leben lang im Beruf überqualifiziert und gleichzeitig unterbezahlt zu sein.

Wörtlich übersetzt bedeutet das Wort Bachelor„einer, der mit beerenreichem Lorbeer bekränzt ist“. In der Antike war dies eine besondere Ehrung, doch mit der Zeit ging die Bedeutung anscheinend verloren…

 

Über die Autorin

Michaela Mikl B.A., studiert „Erwachsenen- und Berufsbildung“ im Masterstudium an der Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Im Rahmen ihres Praktikums bei Christian Pirker bearbeitete sie das Thema Entwicklung und Konzeption von Seminaren.