Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2014

Das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2014 ist derzeit wohl das größte Thema im Bereich eCommerce. Der Onlinehandel ist zu Recht verunsichert, weil diese ganze Verbraucherrechte-Richtlinie, ein rechtliches und praktisches Dickicht ist, wo man sich leicht verheddern kann. Fest steht, das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) wurde am 29.4.2014 im Plenum des Nationalrates beschlossen und ist seit 13. Juni 2014 in der Praxis anzuwenden.

Ausdehnung der Informationspflichten

Dabei kommt es im Bereich der Informationspflichten mit der Richtlinien-Umsetzung zu einer dramatischen Ausdehnung der Informationspflichten für Unternehmer bzw. Betreiber von Web-Shops. Diese Informationspflichten umfassen laut Rechtsmeinung der Wirtschaftskammer Österreichs:

  • Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen
  • Name, Firma, Telefonnummer und Niederlassung des Unternehmens
  • Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen (einschließlich Steuern, Abgaben, Liefer- und Versandkosten)
  • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  • Hinweise auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht
  • Laufzeit des Vertrags und Kündigungsbedingungen
  • Hinweise über die Funktionsweise digitaler Inhalte
  • Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software

Einige Informationspflichten haben bereits vorher bestanden, doch einige sind definitiv neu und nicht immer so einfach umzusetzen.Wie man sieht sind auch viele unterschiedliche und teilweise ganz verschiedene Bereiche vom VRUG betroffen. Das stellt die österreichischen Onlinehändler vor gänzlich neue Herausforderungen.

Empfehlung für unsere Kunden

Wir empfehlen unseren Kunden, dass sie insbesondere folgende Punkte ab sofort beachten:

  • Neue Informationspflichten
  • Pflichtangaben beim Bestell-Button („Button-Lösung“)
  • Neues Widerrufsrecht (14 Kalendertage statt 7 Werktage)
  • Formular (Muster) für die Widerrufsbelehrung
  • Formular (Muster) für die Erklärung des Widerrufs
  • Neue Kostentragungsregeln
  • Neue Gefahrtragungsregeln beim Versendungskauf

Die Wirtschaftskammer Österreichs (WKO) hat zu diesem Thema eine Informationsseite mit einigen weiterführenden Links eingerichtet. Wir empfehlen, die  Inhalte dieser Seite genau anzusehen und in der Praxis des Onlinehandels umzusetzen. Die Fachgruppe UBIT in der Wirtschaftskammer Kärnten hat ebenso einen Beitrag zum Thema online gestellt.

Unsere Kunden laden wir weiter ein, das Thema mit uns gemeinsam durchzugehen und in einem Gespräch die nötigen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen. Melden Sie sich bei uns und kommen sie in unserem Büro in Klagenfurt vorbei. Sichern Sie auch weiterhin die hohe Qualität in Ihrem eBusiness!

Weiterführende Links:

Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

eBusiness bei Christian Pirker

Foto: Gerd Altmann/pixelio.de